Förderung sichern und Weiterbildung finanzieren

Qualifizierungschancengesetz für die außerklinische Intensivpflege nutzen

Jetzt das Qualifizierungschancengesetz für die außerklinische Intensivpflege nutzen!

Qualifizierte Mitarbeitende sind für Pflegedienste unverzichtbar – gleichzeitig bedeuten notwendige Weiterbildungen immer auch eine finanzielle und organisatorische Herausforderung. Genau hier setzt die Beschäftigtenförderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes an. Sie unterstützt Unternehmen dabei, ihre Beschäftigten gezielt weiterzuqualifizieren und kann dabei sowohl die Kosten der Weiterbildung als auch einen Teil der während der Qualifizierung anfallenden Personalkosten abfedern.

Eine besonders interessante Möglichkeit gibt es jetzt für Pflegedienste in der außerklinischen Intensivpflege: Der BaWiG-Basiskurs ist nach § 82 SGB III förderfähig.

Damit können Pflegedienste, abhängig von Unternehmensgröße und individuellen Fördervoraussetzungen, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten erhalten. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Lehrgangskosten möglich.

Doch die Förderung geht noch einen entscheidenden Schritt weiter: Auch das Arbeitsentgelt der Mitarbeitenden während der Weiterbildung kann bezuschusst werden. Für kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten kann der Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 75 Prozent betragen. Weiterbildung wird damit nicht nur bei den eigentlichen Kurskosten finanziell attraktiver. Auch die personelle Ausfallzeit kann erheblich besser aufgefangen werden.

Für Pflegedienste eröffnet dies die Möglichkeit, notwendige Qualifizierung und strategische Personalentwicklung miteinander zu verbinden. Mitarbeitende erwerben die erforderlichen Kompetenzen für die außerklinische Intensivpflege, während die finanzielle Belastung des Unternehmens deutlich reduziert werden kann.

BaWiG Bildungsakademie unterstützt bei der Antragstellung

Bürokratische Hürden und Formalitäten können dabei ein lästiges Hindernis darstellen. Die BaWiG begleitet Pflegedienste auf dem Weg zur geförderten Weiterbildung: Gemeinsam werden die grundsätzlichen Fördermöglichkeiten betrachtet, passende Kursstarts ausgewählt und die erforderlichen Schritte für die Antragstellung vorbereitet.

Auch bei der Zusammenstellung und Einreichung der notwendigen Unterlagen unterstützt die BaWiG den Prozess. Die verbindliche Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe trifft anschließend die jeweils zuständige Agentur für Arbeit.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden.

Gute Weiterbildung stärkt Pflegequalität, Kompetenz und Mitarbeiterentwicklung und muss nicht allein aus dem Budget des Pflegedienstes finanziert werden.

Sprechen Sie uns an. Die BaWiG berät Sie individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihren Pflegedienst und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Machen Sie Ihren Online-Termin mit Prof. Dr. Wolfram Schottler. Nutzen Sie die Gelegenheit zum direkten Dialog.

Der Geschäftsführer der BaWiG Bildungsakademie steht Ihnen im Rahmen unserer Sprechstunde persönlich (online) für Fragen und den fachlichen Austausch zur Verfügung.